Entsorgung
Abfall/Müll
Landratsamt Aschaffenburg
Abfallwirtschaft
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Allgem. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit:
Tel. 06021/394-7422
E-Mail: abfallberatung@lra-ab.bayern.de
Müllgebührenstelle, Tonnenänderungen, Eigentümer- und Mieterwechsel, Gebührenbescheide:
Tel.: 06021/394-7444
Fax: 06021/394-944
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-ab.bayern.de
Auskünfte zum Änderungsdienst und zur Müllgebührenberechnung
Öffnungszeiten des Recyclinghofes:
Samstags: März bis Oktober von 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober 13 bis 18 Uhr / in den übrigen Monaten 13 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Grünabfallplätze:
Großwelzheim:
Samstags: März bis Oktober 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober von 13 bis 18 Uhr / November bis einschließlich März von 13 bis 16.30 Uhr
Dettingen:
Samstags: März bis Oktober 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober von 13 bis 18 Uhr / / November bis einschließlich März geschlossen
Die Grünabfallplätze in Großwelzheim und Dettingen stehen nur Karlsteiner Bürgern zur Verfügung.
Termine
Problemabfallsammlung
Dettingen, Welzheimer Str./Parkplatz gegenüber Spielplatz:
Mittwoch, 12. Februar 2025, 14.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 09. Juli 2025, 16.00 – 18.00 Uhr
Großwelzheim, Parkplatz am Langen See
Montag, 15. Mai 2025, 16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 19. November 2025, 14.30 – 16.30 Uhr
Altpapiersammlungen der KJG Dettingen
Samstag, 18. Januar 2025
Samstag, 26. April 2025
Samstag, 19. Juli 2025
Samstag, 18. Oktober 2025
Hundekotbeutel (50 Beutel pro Päckchen) sind kostenlos im Rathaus, Zimmer Nr. 2, erhältlich.
Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll wird zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe aus Polyethylen und Polypropylen sowie Elektrogroßgeräten im Rahmen der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf direkt vor dem Anwesen abgeholt. Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer, Mieterin oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Vor Ort erfolgt die Zuordnung der bereit gestellten Gegenstände durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen.
Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereit gestellt wurden. Zur Abholung bereitgestellter Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin oder eine beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.
Es werden lediglich haushaltsübliche Mengen abgeholt.
Abfälle aus Renovierungsarbeiten oder größere Mengen aus Haushaltsauflösungen werden nicht abgeholt.
Welche Gegenstände werden abgeholt:
Elektrogroßgeräte (>50 Centimeter): Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Monitore, Ölradiatoren, Mikrowellöfen, Heimorgeln, E-Sportgeräte, E-Herde
Metall: Metallzäune, Metallmöbel, Fahrräder, Heizkörper, Grill, Antennen, Regenrinnen, Sportgeräte ohne E-Antrieb, Metalltanks (sauber)
Holz: Bettgestelle, Tische, Stühle, Schränke, Holzdecken, Laminat, Spanplatten, Korbmöbel, sonstige Holzmöbel
Kunststoff: Gartenmöbel, Regentonnen, Wannen, Kanister, Eimer und ähnliches, Waschkörbe, Komposter, Tanks (sauber)
Sperrmüll: Polstermöbel, Matratzen, Federbetten (in Säcken), Teppiche, Bodenbeläge aus Kunststoff, Acrylwannen, Spiegel, Fenster, Außentüren, Möbel aus verschiedenen Materialien
Kosten:
Gewichtsgebühr (nur für Sperrmüll): 0,26 Euro / Kilogramm
Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gewichtsgebühren erhoben.
Anfahrpauschale (für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden): 15,00 Euro / Anfahrt
Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt, wird keine Anfahrpauschale erhoben.
Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet.
Ab einer Menge von 61 Kilogramm entfällt die Pauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt.
Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 61 Kilogramm gänzlich kostenfrei.
Expresszuschlag: 25,00 Euro – wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll
Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin erhält.
Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung direkt zugesandt.
Der Vollservice (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) ist ein Zusatzangebot der Firma Werner. Dieser wird durch die Firma Werner gesondert berechnet und muss direkt vor Ort bar bezahlt werden.
Wer eine Abholung beauftragen möchte, muss den folgenden Antrag ausfüllen und an die Firma M. Werner schicken:
Antrag_auf_Wertstoff-_und_Sperrmuellabfuhr.pdf
Hier müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe beziehungsweise des Sperrmülls möglichst genau angegeben werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Anträge sind zudem in den Gemeinden, beim Landratsamt oder im gedruckten Abfallkalender erhältlich. Außerdem ist eine Beauftragung über den Abfallservice online möglich.
Stand Januar 2025
Hinweise zur Vorbeugung von Rattenbefall
Trotz der jährlichen Rattenbekämpfung durch die Gemeinde in der Kanalisation kommt es immer wieder vor, dass Ratten in Gärten gesichtet werden. Diese werden vor allen Dingen durch gekochte Essensreste angelockt. Daher folgende Hinweise:
• Werfen sie keine Küchenabfälle in die Toilette, sie können Ratten anlocken. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre und tauchen unter Umständen sogar in der Toilettenschüssel auf.
• Stellen Sie Abfalltüten oder Sperrmüll nicht längere Zeit draußen ab. Schon nach wenigen Tagen können Ratten alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung benutzen.
• Abfälle sollten immer unter Verschluss gehalten werden. Überfüllte offene Mülltüten ziehen Ratten an.
• Gekochte Essensreste und tierische Abfälle wie Knochen und Fleisch ziehen durch ihren Geruch Nagetiere an und gehören nicht auf den Kompost. Vielmehr sollte hierfür die Bio-tonne genutzt und diese regelmäßig zur Entleerung bereitgestellt werden. Besser noch, Sie vermeiden Essensreste oder frieren diese zum weiteren Gebrauch ein.
• Am besten ratten- und mäusesichere Kompostbehälter einsetzen oder den Kompost nach allen Seiten mit feinmaschigem Draht absichern.
• Kellertüren sollten ohne Spalt schließen und Kellerfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter versehen sein. Gerade in der kalten Jahreszeit kommen die Tiere gerne in die warmen, mit Vorräten gefüllten Räume.
• Die Fütterung von Haustieren sollte immer kontrolliert erfolgen. Tierfutter nicht offen vor dem Haus stehen lassen. Nach Sättigung der Haustiere sollten die Futternäpfe entfernt bzw. gereinigt werden.
• Sollten Sie dennoch auf ihrem Grundstück bei allen Vorsichtsmaßnahmen Ratten feststellen, so empfiehlt es sich, zugelassene Rattenköder im Fachhandel zu kaufen und diese fachgerecht einzusetzen.