Breitbandausbau – zweiter Bauabschnitt im eigenwirtschaftlichen Bereich
Wie bereits am 07.08.2017 (Mitteilungsblatt vom 11.08.2017) veröffentlicht, haben die Baumaßnahmen für den Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus begonnen.
Der Netzbetreiber hat nun die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die Vorbereitungen für den weiteren und letzten Bauabschnitt begonnen haben. Die Baumaßnahmen hierzu werden zeitnah beginnen.
Im diesem Bauabschnitt wird nun die notwendige Infrastruktur in der Hauptstraße, in der Mozartstraße, in der Spessartstraße, in der Beethovenstraße, Am Schafrain, in der Kahler Straße und in der Jahnstraße verlegt und installiert.
Mit Abschluss dieses Bauabschnitts wird der Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus vollständig ausgebaut sein.
Karlstein a.Main, 14.08.2017
Breitbandausbau – Beginn der Baumaßnahmen im eigenwirtschaftlichen Bereich
Im letzten Jahr wurde der Breitbandausbau in den im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie geförderten Bereichen erfolgreich abgeschlossen.
Nun wurden laut Aussage des Netzbetreibers mit den Baumaßnahmen im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus (siehe beigefügte Karte) bereits im Juli begonnen.
Im ersten Bauabschnitt wird die notwendige Infrastruktur in der Stifterstraße, in der Welzheimer Straße, in der Eichendorffstraße und Am Oberborn verlegt und installiert.
Im Anschluss sollen in einem weiteren Bauabschnitt die restlichen Bereiche im Ortsteil Großwelzheim folgen. Sobald der Gemeindeverwaltung nähere Informationen hierzu vorliegen, werden diese ortsüblich bekannt gemacht.
Der komplette Ausbau wird entsprechend den wirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Vorgaben bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Nach Abschluss des Ausbaus stehen den Anwohnern in diesem Bereich vergleichsweise Bandbreiten wie in den bereits fertiggestellten Bereichen zur Verfügung.
Karlstein a.Main, 07.08.2017
Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau
Der Netzbetreiber für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass alle notwendigen Schritte in diesem Verfahren veranlasst sind. Nach Aussage des Netzbetreibers werden die Baumaßnahmen entsprechend den wirtschaftlichen und verfahrenstechnischen Vorgaben bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
Nach Abschluss des Ausbaus stehen den Anwohnern in diesem Bereich vergleichsweise Bandbreiten wie in Los 1 und 2 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage (https://www.karlstein.de/schnelles-internet/). Hier werden auch die einzelnen Ausbaubereiche mittels Übersichtskarten genauer beschrieben.
Breitbandausbau fertig gestellt
Die Telekom Deutschland GmbH hat der Gemeindeverwaltung Karlstein a.Main mitgeteilt, dass alle Arbeiten für den Breitbandausbau in den Erschließungsgebieten „Los 1 – Großwelzheim und Gewerbegebiet Gustavsee“ und „Los 2 – Dettingen“ sowie die abschließenden Systemmaßnahmen beendet sind.
Damit ist der Breitbandausbau in der Gemeinde Karlstein a.Main im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) in den Erschließungsgebieten Los 1 und Los 2 erfolgreich abgeschlossen.
Somit stehen in den vorgenannten Erschließungsgebieten garantierte Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung. Hier können sich die Anwohner an den Internetanbieter ihrer Wahl wenden und höhere Bandbreiten vereinbaren.
Darüber hinaus stehen in fast allen Bereichen der Siedlung Kimmelsteich ebenfalls Bandbreiten von garantierten 30 Mbit/s zur Verfügung. Aufgrund der gewachsenen Strukturen im Grenzgebiet zur Gemeinde Kahl a.Main konnten nicht alle Straßenzüge in der Siedlung Kimmelsteich durch den fertiggestellten Ausbau erschlossen werden.
Nach Rücksprache mit der Telekom Deutschland GmbH werden die fehlenden Straßen durch den Breitbandausbau in der Gemeinde Kahl a.Main nachgeholt. Dieser Ausbau soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Wir bitten hier um Verständnis.
Über den aktuellen Stand in dem Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus hat die Gemeindeverwaltung bereits Informationen bei dem Netzbetreiber angefragt. Diese stehen im Moment noch aus. Sobald diese vorliegen, wird eine entsprechende Veröffentlichung nachgereicht.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage (https://www.karlstein.de/schnelles-internet/). Hier werden auch die einzelnen Ausbaubereiche mittels Übersichtskarten genauer beschrieben.
gez. Link
Breitbandpate
Bestandsaufnahme
Ergebnis Markterkundung
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Gemeinde Karlstein a.Main
Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der
nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren
Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden
sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung
Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und
zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Karlstein
a.Main bittet daher, bis spätestens 19. September 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Die Gemeinde hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den
kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein
Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die
Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).
Im Rahmen der Markterkundung bittet die Gemeinde Karlstein a.Main Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf.
zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.1
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts
ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet
nach einem Ausbau angeboten werden können.
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser
hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde bis spätestens 19. September
2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb
eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des
betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss
der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen
selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum
Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen.
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in
Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“2 wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung
ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal
www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (https://www.karlstein.de/breitbandinitia/).
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der
passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive
Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu
dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden
Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu
erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden
Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7.
Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem
zentralen Onlineportal (www.schnelles-interent.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten
werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Gemeinde Karlstein a.Main, 31. Juli 2014
1 Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde
jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für
den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
2 Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABI C 2013 25/1) liegt vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden
ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze,
hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierte Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im
Download und 2Mbits/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen
Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.
Die Gemeinde Karlstein a.Main fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte
Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat
der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts
nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon
jetzt angeboten werden.
Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet in Kraft getreten
Beginn der Bedarfsabfrage 24.3.2014: Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Ende der Bedarfsabfrage 31.5.2014