Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Download (17.08.2022) Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Wir bitten um Beachtung
Gemeinde Karlstein a.Main
Download (17.08.2022) Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Wir bitten um Beachtung
Gemeinde Karlstein a.Main
Mit Wirkung zum 01.09.2022 werden mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2022 die Kita-Gebühren angehoben. Die neue Gebührensatzung wurde am 05.08.2022 im Karlsteiner Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Schon mit den Haushaltsberatungen Ende 2021 wurde über eine Gebührenerhöhung gesprochen, neben der Erhöhung von Gebühren für das Freizeitgebiet und den Anhebungen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze.
Das hatte sich bis jetzt aber noch verzögert.
Gründe für die Erhöhung sind die ständig steigenden Kosten im Kinderbetreuungsbereich und dem dadurch kontinuierlichen Anstieg des Kostenanteils der Gemeinde auf zuletzt über 50 % an den Gesamtkosten.
Die Zirka-Deckungsbeiträge an den Gesamtausgaben liegen mit Einführung der neuen Gebührenordnung bei:
Elternbeiträge: 15 %, Staatliche Zuschüsse: 35 %, Gemeindeanteil: 50 %.
Für die Gebührenerhöhung bitten wir um Verständnis, möchten aber darauf hinweisen, dass nur durch diese weiterhin eine qualitativ sehr gute Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.
Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.
Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.
Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.
Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.
Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024
Liebe Fahrgäste des Karlsteiner Bürgermobils,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Hälfte der Einnahmen aus den Bürgermobil-Fahrten zu Gunsten der ukrainischen Flüchtlinge gehen und in einen entsprechenden Spendentopf fließen. Nutzen Sie also bitte weiter eifrig unseren exklusiven „Orts-Mobilitäts-Service“ und tuen Sie dabei Gutes .
Ihr Bürgermobil-Team und Gemeindeverwaltung
Karlstein, 30. März 2022
10.000 Euro Preisgeld
Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum zehnten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Unterfranken zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. Es werden Menschen ausgezeichnet, die sich mit viel Engagement für die Energiezukunft einsetzen und Vorbilder gesucht, die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann. Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Unterfranken. (mehr …)
Derzeitige Ausschreibungen der Gemeinde Karlstein im Vergabeportal dtvp.de (Deutsches Vergabeportal)
Angebots- / Teilnahmefrist / Submissionstermin
Frist | Projektbeschreibung | Projekt-Nr. |
zur Zeit keine Ausschreibungen | ||
Der Download der Angebotsunterlagen ist kostenlos über die Plattform möglich. Auskünfte und Fragen werden ausschließlich über das Vergabeportal beantwortet.
Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber entlang der bestehenden Wechselstrom-Freileitung Urberach – Dettingen – Großkrotzenburg (Bl. 4593) Bestandserfassungen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Daten dienen unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen.
Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion einen Dienstleister, die Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main, beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten im Rahmen einer Begehung auf einer Fläche von 300 Metern beidseits der Stromtrasse erfassen und dokumentieren (Biotopbestimmung, faunistische Planungsraumanalyse, avifaunistische Kartierung). Die vorgenannte Auflistung der Vorarbeiten ist noch nicht abschließend. Ggf. können weitere naturschutzfachlich relevante Kartierungsarbeiten notwendig werden. Festgehalten werden unter anderem Gewässer, Gehölze sowie ansässige Pflanzen- und Tierarten. Die Sichtungen finden tagsüber statt und werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen.
Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen
dem 18. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022
durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.
ÜBERSICHT DER BETROFFENEN FLURSTÜCKE IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN:
Gemarkung Großwelzheim
Flur 0
Flurstücke: 1130, 1329, 3471/1, 3471/3, 3471/4, 3641/3, 3641/8, 3997, 3997/1, 3997/2, 3998, 3999, 4000/3, 4000/4, 4000/35, 4000/36, 4000/40, 4000/41, 4000/42, 4000/48, 4000/49, 4000/50, 4000/51, 4000/57, 4000/60, 4000/62, 4000/63, 4000/64, 4000/66, 4000/67, 4000/75, 4000/85, 4001, 4001/1, 4022, 4306
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.
Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.
Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
Ihre Amprion GmbH
FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:
Projektsprecherin: Joëlle Bouillon
Telefon: 0 800 5895 2474 · Mail: netzausbau@amprion.net
Mitteilungsblatt 26.11.2021 – Amtliche Nachrichten:
9. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lindig“;
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Karlstein zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 19. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie für kommunale Grillplätze.
Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.
Bei Zuwiderhandlungen werden Zwangsgelder fällig.
Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und beim Ordnungsamt im Rathaus veröffentlicht. Außerdem wird sie im nächsten Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.
Hier informieren Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis – ganz bequem:
Auch im Hinblick auf die Aufführungen im Jahre 2023 suchen wir schon jetzt Darstellerinnen und Darsteller und Helferinnen und Helfer, die sich bereits bei der nächsten Aufführung im kommenden Jahr (März 2020) ihre ersten Sporen verdienen oder Theaterluft schnuppern möchten. […]
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2021 beschlossen, wurde in der vergangenen Woche die Beschilderung von Karlsteins erster Fahrradstraße vorgenommen.
Die ausgewiesene Fahrradstraße verläuft von der Schulstraße über die Hugo-Dümler-Straße und endet in der Eichendorffstraße.
ACHTUNG: Keine automatische Vorfahrt!
Im MainEcho vom 15.02.2022/Printausgabe (12.02.2202 online) wurde ein Bericht zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wurde beschrieben, dass jeder Eigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben soll.
Für Rückfragen zu dieser Erklärung wurde extra eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 089 / 30 70 00 77 erreichbar.
Nachfolgende Informationen hat die Gemeindeverwaltung über diese Hotline in Erfahrung gebracht:
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass alle mittels Bescheide festgesetzten Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben entsprechend der Fälligkeiten zu zahlen sind. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Gemeinde Karlstein a.Main die entsprechenden Abbuchungen vornehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) (mehr …)
Mangels Niederschlägen gilt derzeit eine erhöhte Brandgefahr in unserer Region. Die Gemeinde Karlstein a.Main weist daher darauf hin, dass in Wäldern und am Waldrand (d. h. weniger als 100 m vom Wald entfernt) ganzjährig jegliches Feuer verboten ist und keine brennenden bzw. glimmenden Gegenstände (z. B. Zigaretten) weggeworfen werden dürfen; im Zeitraum März bis einschließlich Oktober gilt außerdem generell ein striktes Rauchverbot.
Immer wieder gibt es Fragen, Probleme und Konflikte mit Wespen und Hornissen. Diese stehen jedoch unter Naturschutz und dürfen nicht einfach „entfernt“ werden.
Seit einiger Zeit gibt es in Karlstein a.Main einen Wespen- und Hornissenberater der bei allen Fragen und Problemen zu diesem Thema zur Verfügung steht. Er ist selbst begeisterter Hobbyimker und hat eine entsprechende Ausbildung zum Wespen- und Hornissenberater absolviert.
Wenn Sie also Wespen und/oder Hornissen auf Ihrem Grundstück und Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Patrick Müller. Zwecks besserer Erreichbarkeit und zur Fotoidentifikation möglicher Wespen und Hornissen vorzugsweise schriftlich per WhatsApp oder Email.
Kontaktdaten:
Tel.: 0176 / 5680 1023
E-Mail: wespen@muellersbienerei.de