Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg

Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Bei erhöhter Waldbrandgefahr sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
  • In den Wäldern gilt ein gesetzlich normiertes Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG).
  • Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
  • Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) darf grundsätzlich gemäß Art. 17 Abs. 1 S.1 BayWaldG kein offenes Feuer/ eine offene Feuerstätte ohne eine Erlaubnis der Gemeinde betrieben werden. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden und das Feuer ist sofort zu löschen, § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB).
  • Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
  • Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten und bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein, § 4 Abs. 3 VVB.
  • Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im BayWaldG, im Landesstraf und Verordnungsgesetz (LStVG) und VVB. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Aktuell ist die Waldbrandgefahr in der mittleren Gefahrenstufe, diese kann sich jedoch aufgrund der derzeitigen Wetterlage sehr schnell erhöhen.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreis Aschaffenburg unter folgendem Link: Waldbrand / Landkreis Aschaffenburg

Landkreis Aschaffenburg: Vorgarten-Wettbewerb 2025 ab 1. April bis 30. September 2025

Mit dem vierten Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2025 bis 30.09.2025

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Veranstaltungen rund um Frauengesundheit in der Region

Entdecken Sie jetzt alle Veranstaltungen und Angebote zum Thema „Frauengesundheit –
sichtbar & gesund“ in unserer Region! Von spannenden Vorträgen und Workshops bis
hin zu Selbstverteidigungskursen zu Themen wie körperliches Wohlbefinden, mentale
Gesundheit, Ernährung und Vorsorge – hier ist für jede Lebensphase etwas dabei.

Übersicht aller Veranstaltungen: www.gesundheitsregion-ab.de

Ermöglicht wird das Ganze dank des Engagements zahlreicher Akteure in unserer Region.
Zusammen wollen wir die Gesundheit von Frauen stärken und in den Fokus rücken.

Gesundheitsregionplus Landkreis und Stadt Aschaffenburg
Sitz der Geschäftsstelle: Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 394 – 5020
E-Mail: GesundheitsregionPlus@Lra-ab.bayern.de

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Möchten Sie Menschen am Telefon begleiten?

Die Ökumenische TelefonSeelsorge Untermain sucht ehrenamtliche Mitarbeiter.

Um Menschen am Telefon mit den verschiedenen Problemen und in Krisen kompetent begleiten zu können, erhalten Sie eine einjährige fundierte Ausbildung.

der nächste Kurs ist ab Februar 2025 geplant. Die Voraussetzungen für die Mitarbeit sind Interesse an Menschen, psychische Stabilität, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit. Das Engagement bei der TelefonSeelsorge ist mit Berufstätigkeit vereinbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 06021 – 325 365 oder www.ts-untermain.de.

 

18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1);
Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“
Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches
Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

Von Anfang an – Hilfe für Familien von Profis 

Die Familiengründung und die erste Zeit als Familie sind eine besonders sensible Zeit, die viel Verunsicherung bergen kann. (Werdende) Eltern möchten “alles richtig” machen. Das ist gar nicht so leicht.

Wohin kann man sich bei Fragen und Unsicherheiten wenden?

Auch in unserer Region gibt es viele Angebote, um das Leben als Familie zu erleichtern. Unsere Website hilft (werdenden) Eltern, die richtigen Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung zu finden – kostenlos und fachlich gesichert. Mit Postleitzahlenfilter finden sie Angebote direkt vor Ort, frei von kommerziellen Interessen (www.anfang-an.de).

Themen:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Nach der Geburt und in der ersten Zeit
  • Rund ums Kind von 0 bis 3 Jahre
  • Für die Zeit danach und in herausfordernden Lebensphasen
  • Hilfreiche InformationenEine Information Ihrer GesundheitsregionPlus.www.anfang-an.de

„Azubi-Projekt“ Erstellung der Webseiten für Vereine, Einrichtungen etc.

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V., bietet nachfolgende Webseitenförderung für Vereine, Einrichtungen und Unternehmen an:

Mit den „Azubi-Projekten“ geben wir Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder) die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Lediglich die Kosten für Domain und Webspeicher sind selbst zu tragen. Derzeit suchen wir im Rahmen des Förderprogramms „Bayern vernetzt“ neue Projektpartner aus Ihrer Region.

Bei der Erstellung der Webseiten werden natürlich Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt, für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de

Für alle Ihre Rückfragen erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr unter der Rufnummer 0331 – 550 474 70.

Mit freundlichen Grüßen

Team „Azubi-Projekte“ vom Förderverein für regionale Entwicklung e.V.
Arthur-Scheunert-Allee 2
14558 Nuthetal

Kontakt:
Tel.: (0331) 550 474 – 70
Fax: (0331) 550 474 – 01
E-Mail: info@azubi-projekte.de
Homepage: www.azubi-projekte.de

Förderprogramm Bayern vernetzt

Bayern vernetzt PM

 

 

Wie sieht gute Pflege in der Zukunft aus?

Seid dabei und bringt Eure Fragen und Ideen mit – Eure Meinung zählt! 💬

Gemeinsam mit dem KAB Bildungswerk und der GesundheitsregionPlus laden wir Euch zu einem interaktiven Abend ein! 🎤
Pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen kommen zu Wort und teilen ihre Wünsche und Ideen für die Pflege der Zukunft. Mit dabei ist Thomas Zöller, Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, der gemeinsam mit uns diskutiert, wie wir Pflege zukunftssicher gestalten können.

🗓 Wann? 06.11.2024, 19 Uhr
📍 Wo? Martinushaus, Aschaffenburg (Treibgasse 26)
💸 Eintritt frei!
Anmeldung erbeten unter
www.gesundheitsregion-ab.de oder telefonisch: 06021/392-140.

Mehr Infos zur Veranstaltung und zur Ausstellung unter: www.gesundheitsregion-ab.de

#GemeinsamFürGutePflege #PflegeGespräch #KAB #Aschaffenburg #GesundheitsregionPlus

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.