„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

 

Informationen zu den Erhöhungen der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde

Mit Wirkung zum 01.09.2022 werden mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2022 die Kita-Gebühren angehoben. Die neue Gebührensatzung wurde am 05.08.2022 im Karlsteiner Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Schon mit den Haushaltsberatungen Ende 2021 wurde über eine Gebührenerhöhung gesprochen, neben der Erhöhung von Gebühren für das Freizeitgebiet und den Anhebungen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze.

Das hatte sich bis jetzt aber noch verzögert.

Gründe für die Erhöhung sind die ständig steigenden Kosten im Kinderbetreuungsbereich und dem dadurch kontinuierlichen Anstieg des Kostenanteils der Gemeinde auf zuletzt über 50 % an den Gesamtkosten.

Die Zirka-Deckungsbeiträge an den Gesamtausgaben liegen mit Einführung der neuen Gebührenordnung bei:

Elternbeiträge: 15 %, Staatliche Zuschüsse: 35 %, Gemeindeanteil: 50 %.

Für die Gebührenerhöhung bitten wir um Verständnis, möchten aber darauf hinweisen, dass nur durch diese weiterhin eine qualitativ sehr gute Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.

 

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Verzögerungen bei der Rest- und Biomüllabfuhr

Pressemitteilung Nr. 110/2022, Aschaffenburg, 9. Juni 2022

<Landkreis Aschaffenburg> Aufgrund von Personalausfällen bei der Firma Remondis kann derzeit die Rest- und Biomüllabfuhr in vielen Landkreisgemeinden unter Umständen nicht am angekündigten Leerungstag vollständig stattfinden. In jüngster Vergangenheit kam es bereits zu Verzögerungen bei den geplanten Abfuhrterminen der Rest- und Biomülltonnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die noch vollen Tonnen auch nach dem geplanten Leerungstag am Straßenrand bereitstehen und nicht auf das Grundstück zurückgeholt werden sollen. Der Entsorger ist bemüht die Leerung zeitnah nachzuholen.

Der Landkreis Aschaffenburg und sein beauftragter Entsorger stehen in ständigem Austausch und sind bestrebt, den gewohnten Service so schnell wie möglich wieder anbieten zu können und bitten für diese außergewöhnliche Situation um Verständnis.

In den Sommermonaten Juni, Juli und August werden die Biotonnen wieder wöchentlich geleert, die Restmülltonnen weiterhin alle zwei Wochen.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Fachreferat I/BL

Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 394 – 284
Fax: 06021 / 394 – 984
E-Mail: Pressestelle@Lra-ab.bayern.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024

Ab sofort: 50 Prozent der Bürgermobil-Einnahmen für die UKRAINE

Liebe Fahrgäste des Karlsteiner Bürgermobils,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Hälfte der Einnahmen aus den Bürgermobil-Fahrten zu Gunsten der ukrainischen Flüchtlinge gehen und in einen entsprechenden Spendentopf fließen. Nutzen Sie also bitte weiter eifrig unseren exklusiven „Orts-Mobilitäts-Service“ und tuen Sie dabei Gutes .

Ihr Bürgermobil-Team und Gemeindeverwaltung
Karlstein, 30. März 2022

Bewerbungen für den Bürgerenergiepreis Unterfranken 2024 ab sofort möglich

10.000 Euro Preisgeld

Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum zehnten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Unterfranken zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. Es werden Menschen ausgezeichnet, die sich mit viel Engagement für die Energiezukunft einsetzen und Vorbilder gesucht, die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann. Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Unterfranken. (mehr …)

ANKÜNDIGUNG VON NATURSCHUTZ-FACHLICHEN KARTIERUNGSARBEITEN DER AMPRION GMBH IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN WECHSELSTROM-FREILEITUNG URBERACH – DETTINGEN – GROßKROTZENBURG

Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber entlang der bestehenden Wechselstrom-Freileitung Urberach – Dettingen – Großkrotzenburg (Bl. 4593) Bestandserfassungen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Daten dienen unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen.

Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion einen Dienstleister, die Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main, beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten im Rahmen einer Begehung auf einer Fläche von 300 Metern beidseits der Stromtrasse erfassen und dokumentieren (Biotopbestimmung, faunistische Planungsraumanalyse, avifaunistische Kartierung). Die vorgenannte Auflistung der Vorarbeiten ist noch nicht abschließend. Ggf. können weitere naturschutzfachlich relevante Kartierungsarbeiten notwendig werden.  Festgehalten werden unter anderem Gewässer, Gehölze sowie ansässige Pflanzen- und Tierarten. Die Sichtungen finden tagsüber statt und werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen.

Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen

dem 18. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022

durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.

ÜBERSICHT DER BETROFFENEN FLURSTÜCKE IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN:

Gemarkung Großwelzheim

Flur 0

Flurstücke: 1130, 1329, 3471/1, 3471/3, 3471/4, 3641/3, 3641/8, 3997, 3997/1, 3997/2, 3998, 3999, 4000/3, 4000/4, 4000/35, 4000/36, 4000/40, 4000/41, 4000/42, 4000/48, 4000/49, 4000/50, 4000/51, 4000/57, 4000/60, 4000/62, 4000/63, 4000/64, 4000/66, 4000/67, 4000/75, 4000/85, 4001, 4001/1, 4022, 4306

Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.

Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Ihre Amprion GmbH

FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Projektsprecherin: Joëlle Bouillon

Telefon: 0 800 5895 2474 · Mail: netzausbau@amprion.net

Bekanntmachung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach

Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Abbuchungstexte erscheinen verändert!

Zur vorsorglichen Information weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Programmumstellung ALLE Abbuchungstexte bei gemeindlichen Geldabbuchungen verändert erscheinen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
26. Juli 2023, Gemeindeverwaltung Karlstein

Aufgrund der Trockenheit: Verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden

Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Karlstein zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 19. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie für kommunale Grillplätze.

Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Zuwiderhandlungen werden Zwangsgelder fällig.

Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und beim Ordnungsamt im Rathaus veröffentlicht. Außerdem wird sie im nächsten Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.