Familieninfo
Jobbörse (Angebote Karlstein a.Main = Arbeitsort Karlstein eingeben)
Familienfreizeitplan Bayerischer Untermain
Sprachvermittler
Der Landkreis Aschaffenburg weist auf Folgendes hin:
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen, die
- Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz oder
- Asylbewerberleistungen
beziehen.
Folgende Bedarfe können beantragt werden:
- Ausflüge von Schulen und Kitas
- Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe.
Die Leistungen werden regelmäßig in Form von Gutscheinen oder durch Direktzahlungen an die Leistungsanbieter erbracht. Achtung: Sie dürfen nicht im Voraus bezahlen!
Familien die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, erhalten nähere Informationen beim
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 0 60 21 / 394 – 369 oder 479, Fax: 0 60 21 / 394 – 951
E-Mail: bildungspaket@lra-ab.bayern.de
Familien die Sozialgeld beziehen, ist das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg der richtige Ansprechpartner
Jobcenter Landkreis Aschaffenburg
Goldbacher Str. 22 – 25, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 0 60 21 / 390 – 886, Fax: 0 60 21 / 390 -899
E-Mail: Jobcenter-LK-Aschaffenburg@jobcenter-ge.de
Antragsformulare erhalten Sie direkt vor Ort oder unter www.landkreis-aschaffenburg.de
Gesundheit und Soziales – Soziales und Senioren – Formulare
Sozialberatungsangebote der Gemeinde Karlstein a.Main
Die Gemeindeverwaltung Karlstein hat das bisherige Angebot zur Sozialberatung im Bereich Krankheit, Behinderung, Pflege um sehr wesentliche Schwerpunkte erweitert. So umfassen die Angebote und Hilfen in der Sozialberatung jetzt folgende Bereiche und Schwerpunkte:
1. Allgemein:
- Ausfüllen von Anträgen auf Grundsicherung (für Jobcenter und Landratsamt)
- Hilfe beim Abwickeln von Schriftverkehr mit Behörden (Ausnahme: Finanzamt)
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen auf Miet- oder Lastenzuschuss
2. Rente:
- Allgemeine Rentenberatung
- Aufnahme von Rentenanträgen (Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente)
- Ausfüllen von Anträgen auf Kontoklärung
- Ausfüllen von Anträgen auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten
3. Krankheit/Behinderung/Pflege:
- Ausfüllen von Anträgen für einen Schwerbehindertenausweis (Erstantrag und Verschlimmerungsantrag) z. B. bei Krebserkrankungen, nach Herzinfarkt, bei Schwerhörigkeit mit Hörgerät, chronischen Erkrankungen wie Diabetes, MS, Parkinson, nach Implantierung künstl. Hüft- oder Kniegelenk etc.
- Ausfüllen von Anträgen auf Blindengeld
- Ausfüllen von Anträgen auf Pflegegeld
- Allgemeine Informationen zu den Alten- und Pflegeheimen in unmittelbarer Umgebung, incl. Wohngruppen für Demenzkranke in Kleinostheim
- Allgemeine Informationen über Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Ausfüllen von Anträgen auf Übernahme der Heimkosten durch die Sozialhilfe
- Allgemeine Beratung über Hilfsmittel bei Behinderung/Pflege
- Ausfüllen von Anträgen auf Rehabilitation
- Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für behindertengerechten Umbau in Wohnung und Bad – Kontaktvermittlung mit entsprechenden Mitarbeitern im Landratsamt Aschaffenburg
- Vermittlung der Hilfsangebote des Seniorenbeirates
- Kontaktvermittlung zur Seniorenberaterin, Frau Jakob, beim Landratsamt Aschaffenburg
Zur Information und Beratung steht Ihnen als Sachbearbeiterin Frau Ulrike Stapp (Zimmer Nr. 3, Tel.Nr. 784-26) zur Verfügung. Die Sprechzeiten von Frau Stapp sind montags von 14 Uhr bis 18 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der oben genannten Telefonnummer sinnvoll.
Hinweise
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern:
Das hat sich geändert
Am 1. September 2016 ist die neu gefasste sogenannte Kinder-Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in Kraft getreten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) klärt auf, was sich im Detail geändert hat.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung gefährden können. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Mit der Neufassung der Kinder-Richtlinie wurden die Inhalte der U-Untersuchungen grundlegend überarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt und ein neues Screening-Angebot aufgenommen.
Mukoviszidose-Screening
Jedes Neugeborene kann auf Mukoviszidose untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.
Überarbeitetes „Gelbes Heft“
Das Heft zur Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern („Gelbes Heft“) ist in neuer Fassung erschienen. Darin können sich Eltern bereits vor der Untersuchung informieren und eigene Fragen notieren. Mit einer herausnehmbaren Teilnahmekarte erhalten die Eltern eine neue Möglichkeit – beispielsweise gegenüber Kindergärten, Schulen und Behörden – nachzuweisen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu ärztlichen Befunden und Entwicklungsständen des Kindes weiterzugeben. Seit September werden nur noch die neuen Untersuchungshefte ausgegeben. Eltern erhalten sie wie bisher in Geburtskliniken, Kinderarztpraxen oder bei der Hebamme. Kinder, die bereits ein (altes) Untersuchungsheft haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat) zusätzlich ein neues Heft. Für Kinder, die zur U7 (21.-24. Lebensmonat) oder zu späteren Untersuchungen kommen, wird der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das bisherige Heft eingeklebt werden.
Mehr Beratung
Ärzte müssen im neuen Heft dokumentieren, wenn die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich der Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes nicht erfüllt werden. Wird ein erweiterter Beratungsbedarf festgestellt, etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffälligem Schreien oder Hilfen in Belastungssituationen, kann das ebenfalls vermerkt werden. Darüber hinaus soll die Beratung zum Impfschutz intensiviert werden.
Qualitätssicherung
Bei den Untersuchungen U1 bis U 9 müssen künftig festgelegte Standards eingehalten werden, insbesondere beim Hörtest, bei den Sehtests und bei der orientierenden Beurteilung der Entwicklung. Mehr Informationen sind im Internet zu finden unter: www.g-ba.de > Informationsarchiv > Richtlinien > Kinder-Richtlinie.
Video erklärt Berechnung von Hartz IV
Wer Grundsicherung (Hartz IV) beantragt, erhält einen Bescheid. Dieser Bewilligungsbescheid ist sehr umfangreich und überfordert viele Kunden. Die Bundesagentur für Arbeit hat deshalb ein „Erklär-Video“ produzieren lassen.
Das Erklär-Video soll den Bewilligungsbescheid am Beispiel einer dreiköpfigen Familie (=Bedarfsgemeinschaft) einfach und nachvollziehbar erklären. Insbesondere wird dargestellt, wie sich die Leistungen im Einzelnen zusammensetzen, wie Einkommen angerechnet wird und wie letztendlich der monatliche Auszahlbetrag zustande kommt. Dabei wird der Bewilligungsbescheid immer wieder eingeblendet und die entsprechenden Passagen durch grafische Illustrationen hervorgehoben.
Durch diese Erläuterungen könnte in Zukunft die eine oder andere Nachfrage im Jobcenter oder den Beratungsstellen entfallen. So profitieren Kunden und Sachbearbeiter von der Nutzung dieses Services.
Hier der Link zum Film:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI773209
Eine Suche bei Google oder auf youtube mit „Erklär-Video Bewilligungsbescheid“ führt auch zum Erfolg.
Eigenständige Lebensführung braucht Ausbildung
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) startet das Projekt „Meine Chance – Teilzeitberufsausbildung mit dem SkF in Bayern“ zur Unterstützung von Teilzeitauszubildenden
Existenzsicherung und Sorgeverantwortung zu vereinbaren stellt für alle Eltern eine Herausforderung dar. Für Frauen und Männer aber, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bietet die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit eine große Chance.
„Diese Chance wollen wir nutzen und ermöglichen nun an drei Modellstandorten in Bayern eine Beratungsstruktur für Mütter und Väter, die eine Ausbildung machen möchten“, so die Vorsitzende des SkF Landesverbandes Bayern, Elisabeth Maskos.
Angeregt vom Pionierprojekt „JEB – Junge Eltern und Beruf des SkF in Würzburg“ bietet der SkF Beratung und Unterstützung für Interessentinnen in Aschaffenburg, Rosenheim und Nürnberg an. Vielseitige Hilfestellungen, angefangen von der Organisation der Kinderbetreuung, der Suche nach einem Ausbildungsplatz in der Region und der Beantragung der finanziellen Absicherung während der Ausbildung gehören mit zum Leistungsangebot.
„Das Besondere des gewählten Ansatzes ist die individuelle Beratung und Begleitung vor und während der Ausbildung. Die Mitarbeiterinnen des SkF sind Ansprechpartnerinnen, wenn beispielsweise die Vereinbarkeitsproblematik auftaucht. Sie begleiten die Interessentinnen dabei, die unterschiedlichen Anträge auf Wohngeld, Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe und vieles mehr im Blick zu behalten und zum richtigen Zeitpunkt zu stellen bzw. zu erneuern. Ergänzend ermutigt der SkF Betriebe, Ausbildung in Teilzeit zu wagen“, erläutert Projektleiterin Beate Frank.
Das Bayerische Sozialministerium fördert das Projekt zunächst bis Ende 2016 und das Forschungsinstitut der Katholischen Stiftungsfachhochschule München evaluiert es.
Die Bayerische Staatsregierung hatte sich 2014 im Familienpakt Bayern dazu verpflichtet, die Akzeptanz von Teilzeitberufsausbildung in Bayern zu fördern. Dieses Ziel ist zukunftsweisend sowohl angesichts des Fachkräftemangels als auch angesichts der Tatsache, dass Qualifizierung die beste Armutsprävention ist.
Sollten Sie an dem Projekt und weiteren Informationen interessiert sein, so wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartnerin:
Dipl. Sozialpädagogin Simone Stein, verantwortlich für Modellstandort Aschaffenburg
„Meine Chance–Teilzeitberufsausbildung mit dem SkF in Bayern“, Sozialdienst kath. Frauen e.V. Aschaffenburg, Erbsengasse 9, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/27806 E-Mail: stein@skf-aschaffenburg.de
Dorfhelferinnen leisten Hilfe
Die hauptamtlichen Dorfhelferinnen kommen in die Familie, wenn bei Krankenhausaufenthalt der Mutter, Kuraufenthalt, Krankheit, Schwangerschaft, Entbindung, Schonung oder Todesfall, Kinder oder ältere Familienangehörige zu betreuen sind. Sie führen den Haushalt und helfen bei Schularbeiten, um bei Abwesenheit der Mutter das Unternehmen Familie zu meistern. Die katholischen Dorfhelferinnen sind für alle Familien da, auch für die Familien, die keine Landwirtschaft haben. Die Kosten des Einsatzes übernehmen nach Rücksprache die jeweiligen Krankenkassen, bis auf den üblichen Eigenanteil.
Die Einsätze werden vom Maschinenring Untermain e.V. vermittelt.
Einsatzleitung:
Gerlinde Kampfmann
Telefon 06024 1083
Das Landratsamt Aschaffenburg – Amt für Kinder, Jugend und Familie – sucht dringend
engagierte, liebevolle Pflegeeltern für Kinder in schwierigen Lebenssituationen.
Diese Kinder brauchen für eine begrenzte Zeit oder auch für einen längeren Zeitraum engagierte Familien, die den Kindern Geborgenheit, Zuwendung und Sicherheit geben sowie Verständnis für die schwierige Situation der Kinder haben.
Insbesondere suchen wir Familien, die sich vorstellen können, ein Kind im Alter von 5 – 10 Jahren in ihre Familie aufzunehmen.
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben und sich angesprochen fühlen, vereinbaren Sie doch mit uns ein unverbindliches Informationsgespräch. Ihre Ansprechpartnerinnen im Amt für Kinder, Jugend und Familie:
Frau Regina Bergmann Telefon 06021 / 394 561
Frau Hildegard Zeiger Telefon 06021 / 394 562
Frau Claudia Beißler Telefon 06021 / 394 563
Frau Birgit Klinge Telefon 06021 / 394 564
Frau Angelika Beyer Telefon 06021 / 394 468
Windelausweis
Seit 2008 ermöglicht die Gemeinde die kostenlose Entsorgung der Windeln von Kindern und von an Inkontinenz leidenden Personen.
Für die Nutzung des Windelcontainers am gemeindlichen Bauhof gelten die nachfolgenden Regelungen:
Der rote Windelausweis und die roten Windelsäcke sind im Rathaus, Zi. 2 erhältlich.
Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Karlstein.
Der Windelausweis für Kinder hat eine Gültigkeit von 3 Jahren (ab Geburt).
Ist der Ausweis abgelaufen, muss dieser zurückgegeben werden, spätestens nach 3 Jahren (bei Kindern). Bei Wegzug aus Karlstein ist der Ausweis unverzüglich zurückzugeben.
Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet.
Bei Missbrauch wird ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen.
Der Windelausweis ist bei der Anlieferung der Windelsäcke unaufgefordert vorzuzeigen. Respektvoller Umgang mit unserem Personal vor Ort dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.
Malteser Hospizdienst für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Die Malteser Hospizarbeit ist das Konzept einer ganzheitlichen Sterbe- und Trauerbegleitung und das umfassende Engagement für ein menschenwürdiges Sterben. Geschulte Ehrenamtliche bieten Hilfen und Begleitung an , um persönliche Lebenskrisen auf Grund von Sterben, Tod und Trauer bewältigen zu können.
Wir besuchen Sie im häuslichen Bereich sowie im Altenheim oder Krankenhaus. Unser Dienst ist unentgeltlich. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Außerdem bieten wir palliativ-pflegerische Beratung, Beratung zu Patientenverfügungen und die Vernetzung mit anderen sozialen Diensten.
Erreichbar ist für Sie in der Malteser Geschäftsstelle Aschaffenburg: Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst, Tel.: 06021 – 41 61 18, Mail:
christina.gripp@malteser.org
oder unter
www.malteser-aschaffenburg.de
Veranstaltungen und Termine
Weitere Infos
Eltern-Treff für Eltern mit Babys und Kleinkindern
Die Fachstelle „KoKi – Frühe Hilfen“ bietet gemeinsam mit der Familienhebamme Katharina Künstler-Brückner einen wöchentlichen Eltern-Treff für Mütter und Väter
mit kleinen Kindern unter 3 Jahren an.
Eingeladen sind Mütter und Väter, die Kontakte für sich und ihr Kind suchen. Gemeinsam mit der Familienhebamme sprechen die Eltern über alles, was im Zusammenleben mit einem Baby wichtig ist: Essen & Trinken, Schlafen & Spielen, Gesundheit & Entwicklung.
Die Familienhebamme ist auch für individuelle Fragen rund ums Baby und Kleinkind ansprechbar. Die Kinder haben Platz zum Krabbeln und Spielen.
Die Gruppe ist offen und kostenfrei, neue Mütter und Väter sind immer willkommen.
Ort: Pfarreizentrum, Hauptstr. 98, 63768 Hösbach
Termin: Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr.
Weitere Informationen und Anmeldung bei:
Katharina Künstler-Brückner, Familienhebamme , Tel.: 0176/20683758,
E-Mail: kkuenstler@web.de oder bei
KoKi – Frühe Hilfen und Vernetzung, Landratsamt Aschaffenburg,
Tel.: 06021/394-380, E-Mail: koki@Lra-ab.bayern.de.