Ab 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe genutzt werden.
Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
. Erstellung des Lichtbildes in der Behörde
Im Bürgerbüro steht ein Fotoaufnahmegerät für die digitalen Passbilder (Gebühr Passbild 6,-Euro)
. Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotodienstleister.
Diese geben das betreffende Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde weiter.
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher wird empfohlen, die Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.