Sie müssen mehr bezahlen? Dies kann eine Folge des neuen Grundsteuerrechts sein.

Bitte überprüfen Sie die Daten hinsichtlich der

Grundfläche des Grundstücks – Wohnfläche – Nutzfläche – Eigentumsverhältnisse (richtiger Anteil?)

Sie finden diese im Grundsteueräquivalenzbescheid, den Sie vom Finanzamt Aschaffenburg erhalten haben. Stimmen die Werte, ist der Bescheid richtig?
Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch per Elster einen ↗ Änderungsantrag beim Finanzamt.

Geben Sie bitte Ihr Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten an. Bis zum Ergehen des geänderten Bescheides ist die Grundsteuer in festgesetzter Höhe an die Gemeinde zu zahlen. Die zu viel gezahlten Beträge werden später durch die Gemeinde zurückerstattet.

Haben Sie bereits

– einen ↗ Änderungsantrag gestellt?
– einen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid eingelegt?
– eine berichtigte Grundsteuererklärung eingereicht?
– eine Grundsteueränderungsanzeige eingereicht?
– den Verkauf des Objektes angezeigt?

Und die Kommune hat dennoch

– die Grundsteuer aufgrund des fehlerhaften Grundsteuermessbetrages festgesetzt?
– den Grundsteuerbescheid an den vorigen Eigentümer gerichtet?

Leider konnten nicht alle Eigentumsänderungen und Korrekturen durchgeführt werden, bevor die Kommunen die Grundsteuerbescheide erlassen haben. Das Finanzamt bearbeitet die Anzeigen kontinuierlich. Wegen der Vielzahl der Anträge besteht eine längere Bearbeitungsdauer. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab. Sie werden nicht vergessen. Zu viel gezahlte Grundsteuer wird wieder erstattet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Antrag zur Änderung des Grundsteuermessebscheides