- Forchbach - Geschützter Landschaftsbestandteil
- Becker-See - Refugium für bedrohte Vogelarten
Von Schilf bis Bruchweide – Eine Landschaftszeile der Regeneration verdient Schutz
Geschützter Landschaftsbestandteil „Forchbach“
Bis in das Jahr 1967 reichen die Überlegungen, das Schilfgebiet am Forch-bach in den Gemarkungen Dettingen am Main und Hörstein unter Schutz zu stellen. Unter anderem der Spessartbund Dettingen hatte an den Gemeinde-rat den Antrag gestellt, im „Europäischen Naturschutzjahr 1970“ den Schilfbe-reich beidseits des Forchbaches unter Landschaftsschutz zu stellen.
Bei einer Ortsbegehung, unter anderem mit Vertretern des Landratsamtes Alzenau und des Naturschutzbeauftragten dieser Behörde, habe man sich davon überzeugen können, dass bei diesem Gebiet die besten Voraussetzungen für einen wirksamen Vogelschutz gegeben sind und eine Unterschutzstellung gerechtfertigt sei.
Aus dem Schriftverkehr ergibt sich weiterhin: Die ornithologische Arbeitsgemeinschaft Unterfranken habe in diesem Bereich 24 Vogelarten als Brutvögel festgestellt. In ihrem Gutachten vom Juli 1970 kommt diese ornithologische Arbeitsgemeinschaft zu der Feststellung, dass es sich um einen lebendigen und abwechslungsreichen Landschaftsraum handelt, der die unterschiedlichsten Erscheinungsformen einer Pflanzengesellschaft vom Schilf bis zur Bruchweide be-herberge. Eine Landschaftszeile der Regeneration also, die es wert ist, sie unter Landschaftsschutz zu stellen und sie vor einer Beseitigung oder vor verunstaltenden Eingriffen zu bewahren.
Im Einzelnen wurde noch ausgeführt, dass es sich bei dem Gebiet südlich und nördlich des „Forchbaches“ um eine flache Bodensenke handele, die während der längsten Zeit des Jahres feucht ist und deshalb einen flachmoorähnlichen Charakter zeige. Aufgrund der Topographie könne angenommen werden, dass sich in früheren Zeiten möglicherweise im Tertiär ein Main-Arm nördlich von Kleinostheim durch das heute noch vorhandene feuchte Wiesental sowie über die „Bruchweide“ zurück zum jetzigen Main erstreckt habe. Pflanzensoziologisch bestehe das Gebiet im Wesentlichen aus verschiedenen Seggengesellschaften mit Übergang zu auwaldartigen Zonen einerseits und Schilfbeständen anderer-seits. Durch diesen regen Wechsel erhalte das Gebiet einen außerordentlichen abwechslungsreichen aufgelockerten und landschaftlich wertvollen Charakter. Eine ganz besondere Bedeutung erhalte das Gebiet durch seine artenreiche Vogelwelt.
Das Landratsamt Alzenau bittet mit Schreiben vom 20. Oktober 1970 die Regierung von Unterfranken ein Raumord-nungsverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Klärung herbeizuführen, ob das Vogelschutzgebiet mit anderen Planun-gen (z. B. der BAB A 45) in Einklang gebracht werden kann. Über das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens be-finden sich in den gemeindlichen Akten keine Unterlagen. Aus einem Zeitungsbericht (Main-Echo vom 30.10.1991) geht hervor, dass das Landratsamt (erneut) beabsichtigt, „das zwischen der Staatsstraße 2443 und der Bundesautobahn A 45 gelegene Schilfröhricht entlang des Forchbaches und die angrenzenden Wiesenflächen als geschützten Land-schaftsbestandteil unter Naturschutz zu stellen“.
Der Vertreter des Landratsamtes hat in einer Informationsveranstaltung im Haus der Begegnung erläutert, dass erste Anträge den Bereich um den Forchbach unter Schutz zu stellen bis in das Jahr 1967 datieren. Auch nach dem Bau der Autobahn seien im Landratsamt Überlegungen angestellt worden, ob sich die Unterschutzstellung des Westbereiches überhaupt noch lohne. Diese Prüfung, auch unter Einschaltung von Fachleuten, sei positiv gewesen.
Im Jahr 2000 hat das Landratsamt die Angelegenheit erneut aufgegriffen. Dieses Verfahren hat letztlich dazu geführt, dass am 15.05.2002 eine Verordnung erlassen wurde, die den geschützten Landschaftsbestandteil „Forchbach“ zum Inhalt hat.„Schilfgebiet Forchbach“ Geschützter Landschaftsbestandteil (Verordnung vom 15. Mai 2002)
Größe/Lage: 25 ha, zwischen Staatsstraße 2443 und BAB 45 entlang des Forchbaches gelegen
Zweck der Verordnung:
- die Reste der ehemals großflächigen Schilfbestände und Wiesen am Forchbach als letzte Zeugnisse des dort ehemals vorhandenen Mainarms zu erhalten
- die Standorte und Lebensbedingungen von zum Teil seltenen Tier- und Pflanzenarten im Sinne der biologischen Vielfalt zu sichern
- den Forchbach mit Schilfröhricht und Wiesen wegen seiner Eigenart und belebenden Wirkung für das Landschaftsbild sowie als Bestandteil eines Biotop-Verbundes zu erhalten.
Neben den in solchen Schutzgebieten üblichen Verboten ist in dieser Verordnung auch das Umbrechen von Wiesen und Ackerflächen strikt untersagt.